Für Unterrichts-Dienstleistungen (Nachhilfe-Unterricht) wird gemäß § 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
Nach EU-Richtlinie RL 2006/112/EG (MwStSystRL) Art 132 Abs. 1 Buchst. I wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
Nach Art 132 Abs. 1 Buchst. I RL 2006/112/EG MwStSystRL (EU-Richtlinie)
und § 4 Nr. 21 Buchst. a bb) UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: https://ec.europa.eu/odr Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.